Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen.
Ihre Geschäfts- und Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich für den betreffenden Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit dem Zeitpunkt der Abnahme der Ware als angenommen.
Alle Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern – sind erst rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Angebot und Lieferung
Unser Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend: Maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
Bei Angeboten mit zeitlicher Bindung und einer bestimmten Annahmefrist ist des Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
Zeichnungen und Unterlagen, die dem Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keine Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.

Lieferfrist
Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, unabhängig vom Rechtsgrunde, unser Eigentum.

Software / Firmware
An PEGASUS Systems Software / Firmware jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Einzelfall festzulegenden Hardware Produkt. PEGASUS Systems bleibt Inhaber des Urheberrechts sowie aller andere Schutzrechte. Die mit verschiedenen Produkten mitgelieferte Software / Firmware wird ausschließlich lizenziert und nicht verkauft. Wenn Sie dem Lizenzvertrag nicht zustimmen, geben Sie bitte das unbenutzte Produkt unverzüglich, gegen Rückerstattung des Kaufpreises (ausschließlich Versandkosten) zurück.
Das Recht, Vervielfältigungen anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright Vermerke dürfen nicht entfernt werden, Veränderungen sind nicht gestattet.

Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise verstehen sich frei Haus in € exklusive MwSt. Zahlungsziel Netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tage nach Rechnungserhalt. Im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung der banküblichen Verzugszinsen. Für Aufträge über € 4.000,- und bei Neukunden, erlauben wir uns eine Anzahlung in der Höhe von 60% zu veranschlagen. Die angeführten Lieferfristen beziehen sich hierbei auf Zahlungseingang.

Mängelhaftung
Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sich Mängel an der von uns gelieferten Ware zeigen. Der Käufer ist trotz der Mängelrüge zur Zahlung am Fälligkeitstermin verpflichtet. Die mangelhafte Ware ist an Ort und Stelle der Entdeckung der Mängel in dem jeweiligen Zustand zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung schließt jegliche Haftung für uns aus. Unser Haftung ist weiter ausgeschlossen, falls nicht spätestens innerhalb 8 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort festgestellte Mängel schriftlich spezifiziert sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber drei Monate nach Empfang der Ware zu rügen.
Die Ansprüche aus Mängelrügen sind nach unserer Wahl beschränkt auf eine Minderung des Kaufpreises oder Nachlieferung mangelfreier Ware auf unsere Kosten.

EMV Konformität
Für den Erwerb einzelnen Baugruppen und PC Boards sei darauf hingewiesen, das diese erst durch den Einbau der Baugruppen in ein entsprechendes Gehäuse ihre volle EMV Konformität erreichen können. Die Verantwortung für die Erfüllung der EMV Anforderungen liegt dem zufolge beim Hersteller des Komplettgerätes. Für den Erwerb von Komplettgeräten entspricht dieses natürlich auch ohne weitere Maßnahmen den derzeit gültigen EMV Richtlinien.

Schadenersatz
Ansprüche auf Ersatz direkten oder indirekten Schadens sind ausgeschlossen. Wir haften nur für Schäden die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstanden sind oder entstehen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wien.
Veränderungen sind nicht gestattet.