Achtung seit 1.2.2023 gibt es eine Energiespar-Förderung von der WAW.
Unterstützung für kleine Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen zur Einsparung von Energie und/oder Steigerung der Energieeffizienz setzen. Wie zum Beispiel der Umstieg auf LED Beleuchtung.
Förderquote: 60%, max. Fördersumme: 20.000 Euro pro Betriebsstätte, Mindestprojektgröße: 1.000 Euro, max. Projektdauer: 1 Jahr, Einreichzeitraum: 01.02.2023 bis 31.12.2023
Die Frage nach dem Tausch des Leuchtmittels lässt sich nicht immer einfach und sofort beantworten. Die Hauptkriterien sind hier wie alt das Leuchtmittel und welche Technologie im Einsatz sind. Für die beiden meist verwendeten Technologien ist nachstehend ein Vergleich der Energiekosten angeführt, welcher aber nicht immer das einzige Entscheidungskriterium darstellt. Hier sind vor allem ökologische, architektonische als auch finanzielle Gesichtspunkte (Kosten und Aufwand der Umrüstung) zu berücksichtigen. Im Folgenden sei eine Abschätzung der Energiekosten für den Betrieb einer kleinen Beleuchtungslösung gegeben. Der Vergleich ist recht einfach angelegt. So soll eine 60W Glühbirne im Vergleich zu einer LED Leuchte mit 6W mit identischem Lichtstrom Φ (Einheit Lumen lm) angegeben werden. Es sei angemerkt, dass die Kostenrechnung ausschließlich die reinen Stromkosten (Energiekosten) abdeckt. Wartungskosten werden nicht berücksichtigt. Werden die Wartungskosten ebenfalls berücksichtigt, so ist die Kosteneinsparung im allgemeinen noch deutlich höher. Die Energiesparlampe findet auf Grund ihrer schlechten Umweltverträglichkeit (Ökobilanz) als auch ihrer technischen Obsoleszenz als Leuchtmittel keinerlei Berücksichtigung.
Wir schaffen Lichtblicke!